Ersatzbaustoff-
verordnung.
Alles Wichtige zur EBV und den Anforderungen an mineralische Ersatzbaustoffe.
Alles Wichtige zur EBV und den Anforderungen an mineralische Ersatzbaustoffe.
Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) regelt die umweltverträgliche Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen. Sie schafft bundesweit einheitliche Regelungen für die Herstellung und den Einbau von Ersatzbaustoffen und stellt sicher, dass Boden und Grundwasser geschützt werden.
Die EBV definiert klare Vorgaben für die Verwertung von mineralischen Abfällen als Ersatzbaustoffe im technischen Bauwerk.
Strenge Materialwerte und Prüfverfahren stellen sicher, dass nur qualitativ hochwertige Ersatzbaustoffe eingesetzt werden.
Der Schutz von Boden und Grundwasser steht im Mittelpunkt. Die EBV gewährleistet, dass keine Schadstoffe in die Umwelt gelangen.
Lückenlose Dokumentation von Herkunft, Qualität und Einbauort der Ersatzbaustoffe sorgt für Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
Mineralische Ersatzbaustoffe und deren Einsatzmöglichkeiten gemäß Ersatzbaustoffverordnung.
Bodenmaterial der Klasse F1 (BM-F1), Baggergut der Klasse F1 (BG-F1)
Bodenmaterial der Klasse F2 (BM-F2), Baggergut der Klasse F2 (BG-F2)
Bodenmaterial der Klasse F3 (BM-F3), Baggergut der Klasse F3 (BG-F3)
Bodenmaterial der Klassen 0 (BM-0), F0 (BM-F0)
Gleisschotter der Klasse 0 (GS-0)
Gleisschotter der Klasse 1 (GS-1)
Gleisschotter der Klasse 2 (GS-2)
Gleisschotter der Klasse 3 (GS-3)
Recycling-Baustoff der Klasse 1 (RC-1)
Recycling-Baustoff der Klasse 2 (RC-2)
Recycling-Baustoff der Klasse 3 (RC-3)
Untersuchungsanforderungen für die Anlieferung von mineralischem Abbruchmaterial.
Annahmegrenzwerte der Klassen RC 1, 2, 3
Untersuchungsanforderungen für die Anlieferung von mineralischem Abbruchmaterial
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