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RUZ Fahrzeugflotte Heilbronn
Verordnung

Ersatzbaustoff-
verordnung.

Alles Wichtige zur EBV und den Anforderungen an mineralische Ersatzbaustoffe.

Überblick

Was regelt die EBV?

Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) regelt die umweltverträgliche Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen. Sie schafft bundesweit einheitliche Regelungen für die Herstellung und den Einbau von Ersatzbaustoffen und stellt sicher, dass Boden und Grundwasser geschützt werden.

Kernpunkte

Die vier Säulen der EBV

Regelung der Verwertung

Die EBV definiert klare Vorgaben für die Verwertung von mineralischen Abfällen als Ersatzbaustoffe im technischen Bauwerk.

Qualitätsanforderungen

Strenge Materialwerte und Prüfverfahren stellen sicher, dass nur qualitativ hochwertige Ersatzbaustoffe eingesetzt werden.

Umweltschutz

Der Schutz von Boden und Grundwasser steht im Mittelpunkt. Die EBV gewährleistet, dass keine Schadstoffe in die Umwelt gelangen.

Dokumentation

Lückenlose Dokumentation von Herkunft, Qualität und Einbauort der Ersatzbaustoffe sorgt für Transparenz und Nachvollziehbarkeit.

Tabelle 1

Einsatzmöglichkeiten in technischen Bauwerken

Mineralische Ersatzbaustoffe und deren Einsatzmöglichkeiten gemäß Ersatzbaustoffverordnung.

Tabelle 3

Annahmegrenzwerte

Untersuchungsanforderungen für die Anlieferung von mineralischem Abbruchmaterial.

Annahmegrenzwerte der Klassen RC 1, 2, 3

Untersuchungsanforderungen für die Anlieferung von mineralischem Abbruchmaterial

Qualitätssicherung

Güteüberwachende Stellen

Institut Dr. Haag GmbH

www.institutdrhaag.de

Mineralische Ersatzbaustoffe:

  • RC-Betonsplitt 2/16 (Typ 1)
  • RC-Schottertragschicht 0/32
  • RC-Waschsand 0/2

GfB Baustoffprüfstelle Erft-Labor GmbH

www.erft-labor.de

Mineralische Ersatzbaustoffe:

  • RC-Baustoffgemisch 0/56
  • RC-Korngemisch 0/56
  • RC-Gleisschotter gem. DBS 918 061
  • RC-Brechsand 0/2
  • RC-Sand-Splitt-Gemisch 0/16
  • RC-Splitt 2/8
  • RC-Splitt 8/16
  • RC-Splitt 16/32
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Fragen zur EBV?

Wir beraten Sie gerne.

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